Sicherheit, ein hohes Gut

Die Patientensicherheit ist ein hohes Gut. Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten sind deshalb verpflichtet, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zu benennen.

Die Aufgaben

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit (nach Paragraf 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung) sind Kontaktpersonen für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.

  • Sie koordinieren interne Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.
  • Sie koordinieren die Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach Paragraf 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.